Einleitung
Die Webradar GmbH (nachfolgend Webradar) bietet Ihnen (nachfolgend Kunde) ein umfassendes Dienstleistungsportfolio im Web-Bereich. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen Beratung, Realisierung, Wartung und Betrieb sowie Analyse und Optimierungen von Webauftritten. Webradar erbringt ihre Dienstleistungen persönlich, unkompliziert und mit viel Engagement.
Allgemeiner Teil
Anwendungsbereich und Geltung
Die AGB kommen als selbstständige Vertragsgrundlage oder als Vertragsbestandteil im Geschäftsverkehr zwischen Webradar und dem Kunden zur Anwendung. Die AGB sind integraler Bestandteil von sämtlichen Angeboten (Offerten), Auftragsbestätigungen und Verträgen zwischen dem Kunden und Webradar, soweit sie in der Offerte bzw. in den Verträgen zum Vertragsbestandteil erklärt wurden. Sofern sich bei der Anwendung der einzelnen Vertragsbestandteile Widersprüche ergeben, richtet sich deren Geltungsordnung nach folgender Reihenfolge:
- die individuellen Verträge und schriftlich festgehalten Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen (insbesondere eine Auftragsbestätigung) gehen der Offerte und den AGB vor;
- die Bestimmungen der Offerte gehen den AGB vor.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB oder der Offerte, insbesondere eine von der Offerte abweichende Auftragsbestätigung, erlangen einzig mit gegenseitiger schriftlicher Bestätigung Wirksamkeit.
Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung oder aus dem individuellen Vertrag.
Verantwortung der Webradar GmbH
Webradar verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen (Beratung, Realisierung etc.). Webradar ist insbesondere verantwortlich für einen wohlbedachten Projektablauf, das notwendige Anwendungs-Know-how, die Angemessenheit der einzusetzenden Mittel, für die Geheimhaltung vertraulicher Informationen und die angemessene Information des Kunden.
Leistungen durch Dritte, externe Zulieferung
Die geschuldeten Leistungen werden in der Regel von Webradar erbracht. Webradar ist nach vorgängiger Orientierung und Einwilligung des Kunden berechtigt, Teilleistungen auf eine Partnerfirma von Webradar zu übertragen. Diese Aufwendungen werden im Rahmen der Richtofferte separat ausgewiesen. Webradar steht für die sorgfältige Auswahl der Partnerfirma ein.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Web-Projekte bedingen eine starke Mitwirkung durch den Kunden. Der Kunde hat insbesondere entscheidfähige Kontaktpersonen zu bezeichnen, Arbeitsanweisungen zu erteilen, die Arbeiten zu prüfen und abzunehmen sowie den notwendigen Zugang zu Daten sicherzustellen. Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte Erfüllung von Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Kunden.
Gegenseitige Informationspflichten
Die Vertragspartner informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit sie für die Ausführung der Arbeiten von Bedeutung sind.
Geheimhaltung und Datenschutz
Die Vertragspartner verpflichten sich selber wie auch Ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen, Unterlagen, Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich der anderen Partei, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten oder einsehen und die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Abschluss eines Vertragsverhältnisses und dauert – solange daran ein berechtigtes Interesse besteht – auch nach dessen Beendigung an.
Termine
Termine werden individuell vereinbart. Sie werden angemessen verschoben:
- falls Webradar Angaben, die sie für die Ausführung der Arbeiten benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;
- wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
- wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Webradar liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
Webradar informiert den Kunden über solche Vorfälle und zeigt ihm an, bis zu welchem Termin die Arbeiten ausgeführt werden können.
Haftung, Mängelrüge
Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet Webradar nur bei vom Kunden zu beweisenden grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Besteller hat jeden Mangel, den er rügen will, innerhalb von fünf Tagen ab Lieferdatum schriftlich anzuzeigen. Vor einer Rücksendung ist Webradar auf jeden Fall zu orientieren. Geht bei Webradar innert dieser Frist keine Mängelrüge des Bestellers ein, so gilt das Werk nach Art. 370 OR als genehmigt.
Belegsexemplare
Webradar steht das Recht zu, Belege sowie elektronische Daten als Leistungsnachweis ihres Schaffens zu verwenden und zu veröffentlichen. Abweichungen von diesem Recht können erst geltend gemacht werden nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden.
Vergütung
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten nach Aufwand abgerechnet. Das Honorar für Webradar richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem Stundenhonorar, welches auf der Offerte auszuweisen ist. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen. Notwendiger Mehraufwand auf Grund veränderter Vorgaben wird von Webradar dem Kunden rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben.
Abrechnung
Webradar hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und allfälligen nachträglichen Änderungen vorzunehmen.
Zahlungsbedingungen
Die Arbeiten werden monatlich rapportiert und in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Schlussbestimmungen
Änderung der AGB
Webradar kann diese AGB jederzeit ändern. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist unter webradar.ch/agb einseh- und ausdruckbar.
Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Kunde und Webradar unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von Webradar nichts abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.
Streiterledigung
Die Vertragspartner verpflichten sich im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Die Verantwortlichen haben sich an mindestens einem Termin für eine gütliche Einigung einzusetzen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bern.